“Working Mom” und kranke Kinder

Seit Mai diesen Jahres bin ich auch eine “Working Mom”. Ab diesem Zeitpunkt gilt es also Familienleben und Beruf unter einen Hut zu bringen. Über den Sommer hat alles super geklappt. Die Kinder waren zum Glück nicht viel krank oder sie waren krank an meinen freien Tagen. Doch diese Woche war es nun soweit. Der kleine Mann der Familie ist nach einer unruhigen Nacht mit Fieber und einer ziemlichen Rotznase aufgewacht. Ein Besuch bei der Tagesmutter war somit nicht möglich. Was also jetzt? Welche Möglichkeiten habe ich als “Working Mom”? Genau darüber soll es in diesem Post gehen. 

Working Mom und Kranke Kinder

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Arbeitsbefreiung?

Wenn ihr als “Working Mom” gesetzlich krankenversichert seit, habt ihr einen Anspruch auf Kinderkrankengeld (§ 45 SGB V). Für den Anspruch müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Das erkrankte Kind muss unter 12 Jahre alt sein.
  • Es muss ein Attest vom Arzt vorliegen.
  • Der Arzt bescheinigt, dass eine Betreuung bzw. Pflege notwendig ist.
  • Voraussetzung ist eine gesetzliche Krankenversicherung des erkankten Kindes und des Elternteils, der Kinderkrankgeld beanspruchen möchte.
  • Eine Betreuung durch eine andere Person ist nicht möglich. 

Sind die Voraussetzungen erfüllt, könnt ihr für bis zu 10 Arbeitstage pro Kind und Jahr Kinderkrankengeld beantragen. Diese Zahl erhöht sich für Alleinerziehende auf 20 Arbeitstage pro Kind. 

Ab wann ist eine Krankmeldung notwendig?

Normalerweise ist eine Krankmeldung erst ab dem vierten Krankheitstag notwendig. Dies ist jedoch bei der Erkrankung eines Kindes nicht der Fall. Ihr braucht also ab dem ersten Tag ein Attest von eurem Arzt. 

Dieses Attest reicht ihr anschließend bei eurem Arbeitgeber ein und die Krankenkasse leistet für die Dauer Kinderkrankengeld.

Working Mom und Kranke Kinder

Was tun, wenn die Krankengeldtage ausgeschöpft sind? 

Kinder richten sich bei ihren Erkrankungen natürlich nicht nach gesetzlich geregelten Krankengeldtagen. Doch was für Möglichkeiten haben berufstätige Eltern, wenn die 10 Tage erschöpft sind? 

Es ist möglich, Tage des Partners nach Absprache zu übertragen. Dies bedeutet, eure Kinderkrankengeldtage steigen auf 20 Tage an. Natürlich sollte zuvor eine Absprache mit den jeweiligen Arbeitgebern erfolgen. Die Übertragung muss schriftlich erfolgen. 

Welche Möglichkeiten haben privat Krankenversicherte?

Wie wir oben schon gelesen haben, wird das Kinderkrankengeld nur für gesetzlich Krankenversicherte gezahlt. Doch welche Möglichkeit gibt es für privat Versicherte bzw. für Beamte?

Privat Versicherte haben die Möglichkeit in ihrem Tarif ein Krankentagegeld vertraglich festzuhalten. Für Bundesbeamte gilt bei Erkrankung eines Kindes die Sonderurlaubsverordnung. Darin ist geregelt, dass Beamte/Beamtinnen einen Anspruch auf vier Tage Sonderurlaub bei Erkrankung eines Kindes haben. Verdient ihr als Beamte unter der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (2018: 4.425,00 Euro monatlich) so gilt die Regelung des § 45 SGB V. Ihr habt somit Anspruch auf 10 Tage Sonderurlaub pro Kind und Jahr. Für Landesbeamte gelten ähnliche Regelungen.

Ich hoffe ich konnte euch eure Möglichkeiten als berufstätige Eltern etwas näher bringen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollte im Krankheitsfall also möglich sein. Kommt gut durch die Erkältungszeit! 

Working Mom und Kranke Kinder

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